Heilpraktiker-Gesetz

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

HeilprGDV 1

Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

Das Berufsbild und Arbeitsgebiet des Heilpraktikers für Psychotherapie


Erkrankte Menschen, die Behandlung aufsuchen, bedürfen des besonderen Schutzes. Der Gesetzgeber regelt dies mit der Approbation für Ärzte und Psychologen, aber auch durch das Heilpraktikergesetz, mit dem das Erkennen und Behandeln bestimmter Krankheiten erlaubt wird. Die staatliche Heilerlaubnis wird seit 1994 auch erteilt für das Gebiet der Psychotherapie. Mit dieser eingeschränkten Heilerlaubnis ist es möglich, eine eigenen Praxis zu eröffnen und den Titel „Heilpraktiker/in für Psychotherapie“ bzw. „Heilpraktiker/in eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ zu führen.   Berufsbild HP psych

 


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