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Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde
ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
Das Berufsbild und Arbeitsgebiet des Heilpraktikers für Psychotherapie
Erkrankte Menschen, die Behandlung aufsuchen, bedürfen des besonderen Schutzes.
Der Gesetzgeber regelt dies mit der Approbation für Ärzte und Psychologen, aber auch
durch das Heilpraktikergesetz, mit dem das Erkennen und Behandeln bestimmter Krankheiten
erlaubt wird. Die staatliche Heilerlaubnis wird seit 1994 auch erteilt für das Gebiet der
Psychotherapie. Mit dieser eingeschränkten Heilerlaubnis ist es möglich, eine eigenen
Praxis zu eröffnen und den Titel „Heilpraktiker/in für Psychotherapie“ bzw.
„Heilpraktiker/in eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ zu führen.
Zu der Ausbildung Heilpraktiker Psychotherapie gehören auch Kenntnisse über Vorschriften, die die Werbung gesetzlich regeln. Diese gesetzlichen Bestimmungen sind ständigen Änderungen unterworfen. Daher sind diese Angaben vorbehaltlich von Aktualisierungen zu verstehen und von jeder Gewährleistung ausgenommen.
Information und Anmeldung unter
Petra Riechert | Maike Schmidt
Ritter-Wulf-Platz 3 21493 Schwarzenbek
Tel.04151/896660 Fax 04151/869157
oder
Mail an Praxis für Beratung und Therapie